Ab dem 01.03.2009 geborene Welpen müssen gesetzlich eine elektronische Tierkennzeichnung erhalten.
Ein Transponder kann schmerzfrei gesetzt und lebenslang fehlerfrei und schnell abgelesen werden. Die auf dem Mikrochip im Transponder gespeicherte Nummer ist gemäß ISO – Standard weltweit einmalig und kann im Tier nicht mehr verändert werden. Durch die Anmeldung des Tieres in einem Haustierregister (z.B. Tasso) sind beispielsweise Tierheime oder Polizeidienststellen in der Lage, Fundtiere jederzeit schnell an den Besitzer zurückvermitteln zu lassen – und das sogar weltweit.